Die Therapiestunden werden von Ihrer Kasse (gesetzlich und privat) übernommen, vorausgesetzt es handelt sich bei den aktuellen Problemen um eine Störung von „Krankheitswert“. Dies gilt sowohl für Erwachsene als auch für Kinder und Jugendliche.
Dazu zählen unter anderem:
- Angst
- Bipolare Störungen
- Depression
- Zwang
- Essstörungen
- Burnout
- Persönlichkeitsstörungen
- Psychische Störungen im Alter
- Schlafstörungen
Um dies abzuklären haben wir unter anderem die sogenannten 5 probatorischen Stunden, die von den Krankenkassen auf jeden Fall übernommen werden. In den ersten persönlichen Gesprächen können wir dann herausfinden, ob es sich zum einen um eine dieser o.g. Störungen handelt, und andererseits ob und ggf. wie wir uns vorstellen, diesen gemeinsamen Weg der Psychotherapie zu gehen.
Nach diesen 5 Stunden stelle ich einen anonymisierten Antrag an einen unabhängigen Gutachter der Krankenkassen, der dann über die Bewilligung der entsprechenden Stunden entscheidet.
Auch wenn Sie sich mit Ihren Beschwerden nicht bei dieser Auflistung gefunden haben, schlage ich vor, Sie nehmen dennoch Kontakt zu mir auf und wir besprechen alles Weitere.
Zu unserem ersten persönlichen Treffen brauchen Sie nur Ihre Krankenkassenkarte mitzubringen.
Ich biete auch Therapie für Paare an, die Leistung wird jedoch normalerweise nicht von der Kasse übernommen. Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zu mir auf.